Wie im Fall von Verdacht oder Erkennung von Schäden nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilzen vorzugehen ist, soll beispielhaft die nachfolgende tabellarische Übersicht aufzeigen (nach Rüpke):

 

Vorgang

im Einzelnen

Adressat

Schadensmeldung nach Entdeckung oder Auffälligkeit eines vermuteten oder schon erkannten Schadens nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze, z.B. am Gebäude

Vorausgegangene Feststellungen, z.B.
- Ausfluglöcher am  

  Konstruktionsholz,
- viele Käfer vor den Fenstern,
- Holzmehl an Tragbalken tritt aus,
- Dachflächen hängen durch,
- Holzverkleidungen werfen sich,
- Holz hat Würfelbruch,
- Pilzfruchtkörper wachsen aus
- verbreitet rostbrauner Staub
- Wasserschäden, Feuchte-  

  schäden

- Grundeigentümer oder
  dessen Beauftragte
  (z.B. Hausverwalter)

- oder Bauherrschaft   

  bzw.
  dessen Beauftragte
  (z.B. Bauleiter,  

  Architekt, Statiker,  

  Polier)

- bei Unzuständigkeit hilft  

  die Bauaufsichts-

  behörde

Hinzuziehen eines sachverständigen Fachmanns

z.B. Der Grundeigentümer oder sein Beauftragter bestellt einen Fachmann für Holzschutz

Architekt bzw. Bauingenieur und Sachverständiger für Holzschutz

Untersuchung vor Ort

z.B. Bestimmung von Insekten und/oder Pilzen
Befallsumfang ermitteln

Feststellung der Ursachen

Sachverständiger für Holzschutz
(qualifizierte Fachleute oder Sachverständige nach DIN 68 800-4)

Untersuchungsbericht

z.B. Untersuchungsergebnis
Ursachen der Schadensentstehung
Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Bewertung, Schlussfolgerung als Fazit

Grundstückseigentümer, Bauherr, Beauftragte und qualifizierte Ausführende (Fachfirma an der Baustelle)