Wie im Fall von Verdacht oder Erkennung von Schäden nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilzen vorzugehen ist, soll beispielhaft die nachfolgende tabellarische Übersicht aufzeigen (nach Rüpke):
Vorgang im Einzelnen Adressat Schadensmeldung nach Entdeckung oder Auffälligkeit eines vermuteten oder schon erkannten Schadens nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze, z.B. am Gebäude Vorausgegangene Feststellungen, z.B. Konstruktionsholz, schäden - Grundeigentümer oder - oder Bauherrschaft bzw. Architekt, Statiker, Polier) - bei Unzuständigkeit hilft die Bauaufsichts- behörde Hinzuziehen eines sachverständigen Fachmanns z.B. Der Grundeigentümer oder sein Beauftragter bestellt einen Fachmann für Holzschutz Architekt bzw. Bauingenieur und Sachverständiger für Holzschutz Untersuchung vor Ort z.B. Bestimmung von Insekten und/oder Pilzen Feststellung der Ursachen Sachverständiger für Holzschutz Untersuchungsbericht z.B. Untersuchungsergebnis Grundstückseigentümer, Bauherr, Beauftragte und qualifizierte Ausführende (Fachfirma an der Baustelle)
- Ausfluglöcher am
- viele Käfer vor den Fenstern,
- Holzmehl an Tragbalken tritt aus,
- Dachflächen hängen durch,
- Holzverkleidungen werfen sich,
- Holz hat Würfelbruch,
- Pilzfruchtkörper wachsen aus
- verbreitet rostbrauner Staub
- Wasserschäden, Feuchte-
dessen Beauftragte
(z.B. Hausverwalter)
dessen Beauftragte
(z.B. Bauleiter,
Befallsumfang ermitteln
(qualifizierte Fachleute oder Sachverständige nach DIN 68 800-4)
Ursachen der Schadensentstehung
Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Bewertung, Schlussfolgerung als Fazit