Ihr Ansprechpartner in Sachen Holzschutz
Holz ist ein gesunder, natürlicher, langlebiger, belastbarer, dankbarer und ästhetischer
Baustoff. Daher wird er gerade heute wieder in umfangreichem Maße eingesetzt. Dies umso mehr, da vor allem wieder viel stärker auf „gesundes“ Bauen geachtet wird. Aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, dass man die Beschaffenheit und Anforderungen des Baustoffes Holz kennt. Die Planung der Holzbau- und Holzschutzmaßnahmen ist deshalb genau so wichtig wie die Planung von Entwurf, Statik, Haustechnik usw. Eine gute Holzschutzplanung ist entscheidend für ein kostengünstiges und mängelfreies Bauen. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Neubauten und Sanierungen.
Eine fachgerechte Planung und rechtzeitige Diagnose tragen in erheblichem Umfang
dazu bei, dass biologische Schädigungen wie z.B. durch Hausschwamm- oder Insektenbefall kalkulierbar bzw. frühzeitig erkennbar werden. Probleme während der Sanierung sind also vermeidbar. Außerdem kann das Entstehen neuer Holzschäden durch Baufehler vermieden werden. Auch beim Kauf einer Immobilie sollte der Rat eines Sachverständigen immer eingeholt werden. Eine Bestandsimmobilie, die äußerlich in einem guten Zustand ist, kann immer versteckte Mängel enthalten. Einen Mangel wie zum Beispiel Befall durch den Echten Hausschwamm, der nach dem Abdichten eines defekten Wasserkasten der Toilettenspülung scheinbar "zur Ruhe" gekommen war und abschließend neu verputzt wurde, oder mit einer Tapete überklebt wurde, kann kein Laie finden. Kommt es zu einem späteren Zeitpunkt in so einem (vermeintlich sanierten) Befallsbereich im Bad durch Undichtigkeiten wieder zu mehr Feuchtigkeit, wächst der Schwamm munter weiter und erobert sich über das Mauerwerk neue auch trockene Holzquellen, die er dann rigoros zerstören wird. Die Folgen sind sehr teuer und führen rechtlich zu einem merkantilen Minderwert des Hauses. Auf einige Schwerpunkte möchte ich deshalb besonders verweisen. Hierzu gehören Schädigungen durch Pilzbefall. Der schlimmste Holzzerstörer den wir kennen, ist der Hausschwamm. Extreme Holzschäden durch Insekten werden vor allem durch den Hausbock verursacht. Auf Grund ihrer Gefährlichkeit, sind diese Schädigungen in Thüringen bei den Unteren Baubehörden meldepflichtig (Thüringer Bauordnung § 16 Absatz 2)!