SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZ Dipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZDipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003

Gemäß DIN 68800 Teil 4 ist die Bekämpfung eines Pilzbefalls oder eines Lebendbefalls durch Holz zerstörende Insekten dann vorgeschrieben, wenn tragende und/oder
aussteifende Bauteile davon betroffen sind. In allen anderen Fällen ist eine genaue Prüfung der Notwendigkeit einer Bekämpfung vorzunehmen. Voraussetzung für eine Bekämpfung - gleich ob chemisch oder auch alternativ durch thermische Verfahren (Heißluftbehandlung) - ist eine eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch einen qualifizierten Fachleutmann oder Sachverständigen.
Insbesondere kann es sich bei Holz, das älter als 60 Jahreist, nur um einen bereits vergangenen Altschaden handeln. Bei allen Schäden an tragenden/aussteifenden Holzbauteilen ist ein beratender Ingenieur/Statiker einzubeziehen, der prüft, in wie weit Standsicherheit und Tragfähigkeit gegeben sind.
Unter Berücksichtigung aller gegebenen Anwendungseinschränkungen ist vor der Bekämpfung zu bewerten, welche Maßnahmen dem Bauherrn empfohlen werden können. Neben dem gesamten Austausch der befallenen Holzbauteile, sind auch eine chemische Bekämpfung, dass Heißluftverfahren oder auch mehrere Verfahren und auch Sonderverfahren nebeneinander möglich. Desweiteren können Begasungen in sehr eingeschränktem Maße angewendet werden.
Außer den Grundsätzen einer ordenlichen Untersuchung sind auch die Anwendungs-bestimmungen für den vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz einzuhalten, damit ein hohes Maß an Erfolgsgarantie gewährleistet werden kann.
Dabei ist zu beachten und darauf hinzuweisen, wann und ob bekämpfende Holzschutzmittel eine zeitversetzte Wirksamkeit (schnell, langsam, verzögert) aufweisen, denn es kann u.U. Jahre dauern, bis ein Befall zum Erliegen kommt. Die Begründung dafür liegt in den unterschiedlich wirkenden Stoffen.

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