SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZ Dipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZDipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003

K I N D E R S P I E L P L Ä T Z E

Orte zum Toben und Experimentieren - Orte der Sicherheit
- Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung erhöhen die Sicherheit -
Veranlasst durch mehrere teils tödliche Unfälle auf Kinderspielplätzen, wurden in der Vergangenheit zahlreiche Spielgeräte aus Holz in verschiedenen Städten untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Selbst relativ neue Spielgeräte waren zum Teil im Inneren morsch. Ältere Holzspielgeräte waren fast immer an irgendeiner Stelle von Pilzen angegriffen und mehr oder weniger zerstört. Die Defekte waren von außen meist nicht sichtbar und konnten nur durch Bohrwiderstandsmessungen entdeckt werden.
Während Bäume innere Defekte durch Ausbildung von Reparatur-Anbauten ausgleichen können und damit Warnsignale in ihrer Körpersprache ausbilden, zeigt der faulende Holzpfosten ein "Pokerface". Lediglich Pilzfruchtkörper können jetzt noch als Hinweis auf innere Defekte dienen. Deshalb ist der Einsatz von Bohrtechniken zur Ergänzung der visuellen Kontrollen notwendig. Holzspielgeräte werden normalerweise aus Nadelhölzern gefertigt. Einige solcher Geräte wiesen eine von außen nicht erkennbare Innenfäule auf (auch Klangproben waren einwandfrei), welche durch die Bohrwider-standsmessungen nachgewiesen und dokumentiert werden konnte. Die Innenfäule wurde meist durch Zaunblättling und Tannenblättling hervorgerufen, selbst bei mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzern. Beide Pilzarten sind dafür bekannt, dass sie bei Nadelhölzern eine innere, bereits nach kurzer Befallsdauer holzversprödende Braunfäule verursachen, die von außen lange unsichtbar bleibt. Meist erst bei fortgeschrittener Fäule, das heißt in der Regel weit nach Überschreiten der kritischen Stabilitätsminderung des Holzes, können an der Holzoberfläche Pilzfruchtkörper beobachtet werden.
Das gilt auch für Moderfäule-Pilze. Sie zersetzten zuerst das Holz, ohne dass sich äußere Zerstörungsmerkmale zeigen. Ein Befall ist somit anfänglich ohne technische Hilfe nicht zu erkennen. Im fortgeschrittenen Stadium ähnelt das Abbaubild dann einer Braunfäule. Moderfaules Holz kann ohne äußere Anzeichen brechen und ist damit besonders gefährlich.
Die zuvor genannten Schädigungen von Spielgeräten aus Holz stellen natürlich nur eine Seite möglicher Ursachen dar, die zu Unfällen führen. Infolge Benutzung, Witterungs-einflüssen oder Vandalismus sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen dringend erforderlich.
Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Jahreshauptinspektion nur durch ausgebildete Fachkräfte vorgenommen werden darf.
Zur eigenständigen Durchführung der visuellen Routineinspektion und der operativen Inspektion kann eigenes Personal eingesetzt werden, wenn es die entsprechende Ausbildung erhalten hat.
Sowohl die Durchführung der Jahreshauptinspektion als auch die Schulung Ihres Personals bietet mein Sachverständigenbüro an.
Alle zuvor angeführten Sachverhalte bezüglich der Holzschädigungen und der Verkehrssicherheit, gelten in gleichem Maße für Trimm-Dich-Pfade, Sonstige Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Schutzhütten, Holzbrücken und Holzmaste.
Fazit der Untersuchungen:
  • regelmäßige Inspektion und Wartung sind unabdingbare Pflichten der Eigentümer/Betreiber von Spielplätzen u.ä. Anlagen
  • der Einsatz von Bohrtechniken macht das Risiko von Holzspielgeräten und anderen Konstruktionen aus Holz handhabbar
  • die Eigentümer/Betreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit dieser Anlagen auf der Grundlage nachstehender Gesetze bzw. Vorschriften:
- BGB § 823 - DIN EN 1176
- DIN EN 1177 - DIN 18034

!!! ACHTUNG !!!

Mehrere Teile der Norm EN 1176 wurden überarbeitet!

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