SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZ Dipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO HOLZSCHUTZDipl.-Ing. (FH) Günter Wilmanns gepr. Sachverständiger EIPOS Reg.-Nr.: 1100-16-2003

Wie im Fall von Verdacht oder Erkennung von Schäden nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilzen vorzugehen ist, soll beispielhaft die nachfolgende tabellarische Übersicht aufzeigen (nach Rüpke):

Vorgang im Einzelnen Adressat
Schadensmeldung nach Entdeckung oder Auffälligkeit eines vermuteten oder schon erkannten Schadens nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze, z.B. am Gebäude Vorausgegangene Feststellungen, z.B.
- Ausfluglöcher am

Konstruktionsholz,
- viele Käfer vor den Fenstern,
- Holzmehl an Tragbalken tritt aus,
- Dachflächen hängen durch,
- Holzverkleidungen werfen sich,
- Holz hat Würfelbruch,
- Pilzfruchtkörper wachsen aus
- verbreitet rostbrauner Staub
- Wasserschäden, Feuchte-

schäden
- Grundeigentümer oder
dessen Beauftragte
(z.B. Hausverwalter)

- oder Bauherrschaft

bzw.
dessen Beauftragte
(z.B. Bauleiter,

Architekt, Statiker,

Polier)

- bei Unzuständigkeit hilft

die Bauaufsichts-

behörde
Hinzuziehen eines sachverständigen Fachmanns z.B. Der Grundeigentümer oder sein Beauftragter bestellt einen Fachmann für Holzschutz Architekt bzw. Bauingenieur und Sachverständiger für Holzschutz
Untersuchung vor Ort z.B. Bestimmung von Insekten und/oder Pilzen
Befallsumfang ermitteln

Feststellung der Ursachen
Sachverständiger für Holzschutz
(qualifizierte Fachleute oder Sachverständige nach DIN 68 800-4)
Untersuchungsbericht z.B. Untersuchungsergebnis
Ursachen der Schadensentstehung
Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Bewertung, Schlussfolgerung als Fazit
Grundstückseigentümer, Bauherr, Beauftragte und qualifizierte Ausführende (Fachfirma an der Baustelle)
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