Wie im Fall von Verdacht oder Erkennung von Schäden nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilzen vorzugehen ist, soll beispielhaft die nachfolgende tabellarische Übersicht aufzeigen (nach Rüpke):
Vorgang | im Einzelnen | Adressat |
Schadensmeldung nach Entdeckung oder Auffälligkeit eines vermuteten oder schon erkannten Schadens nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze, z.B. am Gebäude | Vorausgegangene Feststellungen, z.B. - Ausfluglöcher am Konstruktionsholz, - viele Käfer vor den Fenstern, - Holzmehl an Tragbalken tritt aus, - Dachflächen hängen durch, - Holzverkleidungen werfen sich, - Holz hat Würfelbruch, - Pilzfruchtkörper wachsen aus - verbreitet rostbrauner Staub - Wasserschäden, Feuchte- schäden |
- Grundeigentümer oder dessen Beauftragte (z.B. Hausverwalter) - oder Bauherrschaft bzw. dessen Beauftragte (z.B. Bauleiter, Architekt, Statiker, Polier) - bei Unzuständigkeit hilft die Bauaufsichts- behörde |
Hinzuziehen eines sachverständigen Fachmanns | z.B. Der Grundeigentümer oder sein Beauftragter bestellt einen Fachmann für Holzschutz | Architekt bzw. Bauingenieur und Sachverständiger für Holzschutz |
Untersuchung vor Ort | z.B. Bestimmung von Insekten und/oder Pilzen Befallsumfang ermitteln Feststellung der Ursachen |
Sachverständiger für Holzschutz (qualifizierte Fachleute oder Sachverständige nach DIN 68 800-4) |
Untersuchungsbericht | z.B. Untersuchungsergebnis Ursachen der Schadensentstehung Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Bewertung, Schlussfolgerung als Fazit |
Grundstückseigentümer, Bauherr, Beauftragte und qualifizierte Ausführende (Fachfirma an der Baustelle) |